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Wissenswertes über den Gesamtpersonalrat

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Wissenswertes über den Gesamtpersonalrat

Der Gesamtpersonalrat ist eine standortübergreifende Interessenvertretung der Beschäftigten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Er wird zusammen mit den örtlichen Personalvertretungen alle fünf Jahre gewählt. Die Gruppe der Arbeitnehmer und die Gruppe der Beamten wählen jeweils ihre eigenen Vertreter in das Gremium. Personen, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind, sowie Professorinnen und Professoren dürfen laut BayPVG nicht in den Gesamtpersonalrat gewählt werden.

Die zentrale Aufgabe des Gesamtpersonalrats ist die Vertretung der Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG).
Die in diesem Gesetz definierten Aufgaben umfassen folgende Bereiche:
Soziale Angelegenheiten
  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz
  • Dienstvereinbarungen (z.B. Arbeitszeit)
  • Fort- und Weiterbildung
  • Suchtprobleme
  • Mobbing

Personelle Angelegenheiten

  • Einstellungen, Weiterbeschäftigungen
  • Beförderungen, Eingruppierungen, Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen
  • Übertragung anderer Tätigkeiten
  • Abmahnungen, Kündigungen
  • Versetzungen und Abordnungen

Organisatorische Angelegenheiten

  • Veränderungen von Betriebsteilen
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • Organisations- und Geschäftsverteilungspläne
  • Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen

Für die Befugnisse und Pflichten gelten die Artikel 67 bis 79 mit Ausnahme des Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 des BayPVG.

Die Größe des Gesamtpersonalrats ergibt sich nach Art. 53 Abs. 2 BayPVG aus der Anzahl der wahlberechtigten Beschäftigten der Friedrich-Alexander-Universität.
Der Gesamtpersonalrat besteht in der Amtsperiode vom 01.08.2021 bis 31.07.2026 aus 13 Arbeiternehmervertreter/-innen und 2 Beamtenvertreter/-innen,  insgesamt 15 Mitgliedern.

Die Beschäftigten der FAU können sich mit allen Fragen, z. B. zu ihrem Arbeitsplatz, ihrer Beschäftigung, Problemen mit Vorgesetzten und Kollegen/innen, aber auch mit Fragen zum Tarifvertrag, zu Dienstvereinbarungen usw. an den Gesamtpersonalrat wenden.
Dabei arbeitet der Gesamtpersonalrat zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, nach Vorliegen des Einverständnisses der/des jeweiligen Beschäftigten, auch mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, dem Gleichstellungsbeauftragten, den örtlichen Personalvertretungen und der Personalabteilung zusammen.

Der Gesamtpersonalrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf keine Rechtsauskünfte erteilen.

Die Mitglieder des Gesamtpersonalrats, wie auch die Mitglieder der örtlichen Personalräte, unterliegen der Schweigepflicht nach Art. 10 BayPVG. Sie dürfen deshalb keine Informationen über Beschäftigte und deren Anliegen ohne ausdrückliches Einverständnis der/des Beschäftigten an Dritte weitergeben.
Der Gesamtpersonalrat gibt Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen. Rechtsauskünfte darf der Gesamtpersonalrat nicht erteilen. Bitte fragen Sie für rechtssichere Auskünfte bei den zuständigen Stellen nach, z. B. Dienststelle, Landesamt. Rechtsverbindliche Auskünfte können Ihnen auch zugelassene Anwälte und die Rechtsberatungen der Gewerkschaften erteilen.

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