Einigung im Tarifabschluss

Inhalt des Tarifabschlusses der Länder (09.12.2023):

  1. Erhöhung Tabellenentgelt zum 01.11.2024 um einen Sockelbetrag von 200 € und ab 01.02.2025 zusätzliche Erhöhung um 5,5 %; die Erhöhung durch den Sockelbetrag und die prozentuale Erhöhung müssen mindestens einen Betrag von 340 € umfassen.
  2. Inflationsausgleichszahlung:

Einmalzahlung: 1.800 € für alle AN, die am 09.12.2023 in einem Arbeitsverhältnis standen und in der Zeit vom 01.08.23 bis 08.12.2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Monatszahlung i. H. v. 120 € vom 01.24 bis 10.24, wenn das Arbeitsverhältnis im Bezugsmonat besteht.

Wegen des Verweises auf § 24 Abs. TV-L im TV Inflationsausgleich werden bei Teilzeitbeschäftigten die Einmalzahlung und die Monatszahlung entsprechend dem Arbeitszeitanteil angepasst.

Die Auszahlung der Einmalzahlung und der Monatszahlung für die Monate Januar bis März erfolgt lt. FMS vom 12.12.2023 vorauss. mit den Bezügen für März 2024. (Bei den Beamten wahrscheinlich mit den Bezügen für April 2024.)

Im Moment fehlt noch die Rechtsgrundlage für die Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese in den kommenden Wochen folgt.

Weitere Informationen für Auzubildende und weitere Personengruppen finden Sie auf den Seiten des Öffentlichen Dienstes.