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Wissenswertes über den Gesamtpersonalrat

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Wissenswertes über den Gesamtpersonalrat

Was ist der Gesamtpersonalrat?

Der Gesamtpersonalrat ist eine standortübergreifende Interessenvertretung der Beschäftigten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Er wird, wie die örtlichen Personalvertretungen auch, alle fünf Jahre gewählt. Die Arbeitnehmergruppe und die Beamtengruppe wählen jeweils ihre eigenen Vertreter in das Gremium. Personen, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind, sowie Professorinnen und Professoren dürfen laut BayPVG nicht in den Gesamtpersonalrat gewählt werden.

Welche Aufgaben hat der Gesamtpersonalrat?

Die zentrale Aufgabe des Gesamtpersonalrats ist die Vertretung der Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG).
Die in diesem Gesetz definierten Aufgaben umfassen folgende Bereiche:
Soziale Angelegenheiten
  • Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz
  • Dienstvereinbarungen (z.B. Arbeitszeit)
  • Fort- und Weiterbildung
  • Suchtprobleme
  • Mobbing

Personelle Angelegenheiten

  • Einstellungen, Weiterbeschäftigungen
  • Beförderungen, Eingruppierungen, Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen
  • Übertragung anderer Tätigkeiten
  • Abmahnungen, Kündigungen
  • Versetzungen und Abordnungen

Organisatorische Angelegenheiten

  • Veränderungen von Betriebsteilen
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • Organisations- und Geschäftsverteilungspläne
  • Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen

Für die Befugnisse und Pflichten gelten die Artikel 67 bis 79 mit Ausnahme des Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 des BayPVG.

Wie groß ist der Gesamtpersonalrat?

Die Größe des Gesamtpersonalrats ergibt sich nach Art. 53 Abs. 2 BayPVG aus der Anzahl der wahlberechtigten Beschäftigten der Friedrich-Alexander-Universität.
Der Gesamtpersonalrat besteht in seiner derzeitigen Amtsperiode vom 01.08.2016 bis 31.07.2021 aus 13 Arbeiternehmervertreter/-innen und 2 Beamtenvertreter/-innen, also insgesamt 15 Mitgliedern.

Wann kann ich mich an den Gesamtpersonalrat wenden?

Die Beschäftigten der FAU können sich mit allen, auch heiklen Fragen zu ihrem Arbeitsplatz, ihrer Beschäftigung, Problemen mit Vorgesetzten und Kollegen/innen etc., aber auch mit Fragen zum Tarifvertrag, zu Dienstvereinbarungen usw. an den Gesamtpersonalrat wenden.
Dabei arbeitet der Gesamtpersonalrat zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, nach Vorliegen des Einverständnisses der/des jeweiligen Beschäftigten, auch mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten, den örtlichen Personalvertretungen und der Personalabteilung zusammen.

Wichtige Hinweise!

Der Gesamtpersonalrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf keine Rechtsauskünfte erteilen.

Die Mitglieder des Gesamtpersonalrats, wie auch die Mitglieder der örtlichen Personalräte, unterliegen der Schweigepflicht nach Art. 10 BayPVG. Sie dürfen deshalb keine Informationen über Beschäftigte und deren Anliegen ohne ausdrückliches Einverständnis der/des Beschäftigten an Dritte weitergeben.
Der Gesamtpersonalrat gibt Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen. Rechtsauskünfte darf der Gesamtpersonalrat nicht erteilen. Bitte fragen Sie für rechtssichere Auskünfte bei den zuständigen Stellen nach (Dienststelle, Landesamt für Finanzen usw.). Rechtsverbindliche Auskünfte können Ihnen auch zugelassene Anwälte und die Rechtsberatungen der Gewerkschaften erteilen.

Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg

Schlossplatz 4
91054 Erlangen
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